die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, betreibt Prozeßverzögerung und meint dieses dem Vater unterstellen zu müssen - Kindeswohl interessiert sie nicht !
Richterin Gebhardt, AG Pankow/Weißensee, behindert sofort den bevollmächtigten Großvaters, z.B. Nichtgewährung Akteneinsicht und zu guter letzt wird dem Großvater die Vertretung untersagt ohne Begründung !
von der Richterin erfolgen immer wieder Handlungen, die Recht und Gesetz massiv mißachten.!
zur Erfassung weiterer Zusammenhänge informieren Sie sich bitte unter der Adresse : hjwellmann.de
§ 42 ZPO - Ablehnung eines Richters
(1) Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(2) Wegen Besorgnis der Befangenheit findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen.
(3) Das Ablehnungsrecht steht in jedem Fall beiden Parteien zu.
der 2.Senat des BGH faßt dies gut zusammen mit :
Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters ist gerechtfertigt, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG NJW 1995, 1277; BVerfGE 88, 1, 4; BGH, Be-schluss vom 27. April 1972 - 4 StR 149/72, BGHSt 24, 336, 338; Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. 2011 § 24 Rn. 8 mwN).
beurteilen sie selbst einmal an den nachfolgenden Ablehnungsgründen als angenommener Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände, ob Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit der Richterin Gebhardt zu zweifeln ?
ich bin sicher, dass auch sie zu einer Einschätzung kommen, die Richterin Gebhardt hat voreingenommen gehandelt
das Thema ergibt sich aus dem Verhalten in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen.
Die Gerichte deckeln das Verhalten des Jugendamtes und lassen Recht und Gesetz - Recht und Gesetz sein. Es wird dort gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.
am 31.7.2017 hat die Richterin Gebhardt dem Großvater die Vertretung des Vaters untersagt.
die Richterin Gebhardt entscheidet am 31.7.2017 Ablehnungen ihrer Person vom 8.4.2017 selbst in eigener Sache !
z.B. : Verweigern des rechtlichen Gehörs und eines Schriftsatznachlasses und Verweigerung der Einsicht in das Schreiben vom 11.5.16 zum Gesundheitszustand der Mutter.
die Richterin Gebhardt nahm vom Bevollmächtigte Darstellungen nicht wie gefordert nicht im Vermerk vom 21.7.16 auf !
die Richterin erklärte in einer dienstlichen Äußerung zur Ablehnung vom 22.7.16 unter Anderem :
die Richterin Gebhardt sieht kein Grund, sich befangen zu halten !
warum auch - Richter halten den normalen Bürger wohl nicht für gleichwertig ? - und sie werden auch nicht zur Verantwortung gezogen !
Richter können verleumden und falsche Tatsachen erfinden wie sie wollen, denn sie handeln nach Ansicht der Berliner Gerichte nicht als Person, sondern als Behörde !
in der dienstlichen Äußerung erklärt die Richterin Gebhardt, die Unterlage das Schreiben vom 11.5.16 sollte mit dem Vermerk an den Vater gereicht werden - dies ist aber gerade nicht erfolgt und auch drei Jahre lang nicht vorgenommen worden, und war auch offensichtlich von Frau Gebhardt nicht geplant, somit hat sie gelogen.
das Entkoppeln von strafbaren Handlungen bei Richtern von der Person, ist eine gute Basis für Willkür !
der Richter Dittrich meint, Verleumdungen von Richtern werden in dem Verfahren geklärt, in welchem sie entstanden sind.
welcher Irrwitz : der Richter, der verleumdet, klärt dieses auch auf ! Den Richter möchte ich mal sehen ! wie blööd hält der Richter Dittrich den normalen Bürger ? und wie sehr wird Recht und Gesetz von Richtern mißbraucht ?
somit erfolgte wiederum eine Ablehnung der Richterin Gebhardt am 3.10.2017
die Richterin Gebhardt entscheidet am 15.11.2017 die Ablehnung ihrer Person vom 4.10.2017 (analoge Ablehnung vom 3.10.17 nur im Verfahren 225612/16 rechtswidrig selbst in eigener Sache !
welche Mißachtung von Bürgern und den Begriff Kindeswohl muß die Richterin haben, wenn sie eine Ablehnung zu ihrer Person im Umfang von über 30 Seiten Begründung, einfach als nicht zulässig selbst entscheidet ?
Beschluß vom 15.11.17 durch Richterin Gebhardt zur Ablehnung vom 4.10.2017
Eine ordentliche Bearbeitung der Ablehnung vom 22.7.16 und 17.8.17 wurde weder im AG Pankow/Weißensee noch im Kammergericht gewährleistet. Zielstellung war von Anfang an :
die Deckelung des unsachlichen Verhaltens der Richterin
die Ablehnungen vom 22.8.2016 ; 3.9.2016 und 10.11.16 wurden bis heute noch nicht bearbeitet.
die Ablehnung vom 8.4.17 wurde nicht ordentlich gearbeitet, darauf gehe ich in einem gesonderten Blog noch ein.
wenn überhaupt eine Bearbeitung erfolgte, sah sich die Richterin auf jeden Fall bemüßigt in der dienstlichen Äußerung festzustellen, "sie halte sich nicht für befangen", obwohl dies nicht ihre Aufgabe ist und nur eine Beeinflußung der entscheidenen Richter zum Ziel hat.
Meine Meinung :
Personen wie : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Mitarbeiterin Howe Jugendamt Pankow, Verfahrensbeiständin
Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.
LINKS von Webseiten zu Ablehnungen der Richterin Gebhardt , Amtsgericht Pankow/Weißensee
LINKS - die Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, bearbeitet ein Vielzahl von Verfahrensanträge einfach nicht, in den unten stehenden Links auf Webseiten verwiesen, die jeweils Detailbeschreibung zu den einzelnen Anträgen darstellen.